EN 16931 · XRechnung 3.0 · Peppol BIS Billing 3.0
Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt: Wo die Pflicht greift, genügt eine einfache PDF-Rechnung nicht als strukturierte E-Rechnung. Fakturate erstellt konforme XRechnungen und Peppol-E-Rechnungen direkt im Browser — kostenlos, validiert gegen die offiziellen KoSIT-Prüfregeln, und Ihre Daten verlassen niemals Ihren Rechner.
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Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Für bestimmte Umsätze und Rechnungstypen gelten Ausnahmen.
Für die Ausstellung sind während der Übergangszeit weiterhin sonstige Rechnungen möglich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen; kleinere dürfen bis Ende 2027 noch sonstige Rechnungen nutzen. Ab 2028 greift die allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Für Rechnungen an Behörden gelten eigene Vorgaben und Portale. Fragen Sie den Empfänger nach Format, Einreichungsweg und gegebenenfalls Leitweg-ID.
Die XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 — ein strukturiertes XML-Format, das Buchhaltungssysteme automatisch verarbeiten können. Fakturate erzeugt XRechnung in der aktuellen Version 3.0 als UBL-XML.
Das Erstellen von E-Rechnungen ist und bleibt kostenlos — unbegrenzt. Geplante Bezahlfunktionen betreffen nur Komfort für Vielnutzer (gespeicherte Kundenstammdaten, automatische Rechnungsnummern, Sammelerstellung).
Beide erfüllen die EN 16931. Die XRechnung ist reines XML; ZUGFeRD/Factur-X kombiniert eine PDF-Ansicht mit eingebettetem XML. Für Behörden und die meisten B2B-Fälle ist die XRechnung der sichere Standard. Fakturate erzeugt die XRechnung als XML plus eine druckbare Rechnungsansicht für Ihre Unterlagen.
Ja. Wählen Sie die Steuerbehandlung (Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr oder Steuerbefreiung, z. B. §19 UStG für Kleinunternehmer) — Fakturate setzt die korrekten EN-16931-Steuercodes und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise automatisch.
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen (§34a UStDV) — Papier- und PDF-Rechnungen bleiben erlaubt, eine E-Rechnung ist freiwillig möglich. Empfangen können müssen aber auch Kleinunternehmer E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Fakturate erstellt auf Wunsch eine XRechnung mit dem korrekten Befreiungshinweis nach §19 UStG.
Der Übermittlungsweg hängt vom Empfänger ab. Unternehmen können XML per E-Mail oder über vereinbarte Systeme annehmen; Behörden nennen meist ein bestimmtes Portal. Klären Sie Format, Leitweg-ID und Einreichungsweg vor dem Versand.
Regelungsstand geprüft am 5. Oktober 2026. Quelle: Bundesministerium der Finanzen — FAQ zur E-Rechnung.